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   OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14   

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https://dejure.org/2014,43371
OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14 (https://dejure.org/2014,43371)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.10.2014 - 12 U 18/14 (https://dejure.org/2014,43371)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 12 U 18/14 (https://dejure.org/2014,43371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ingenieur muss die Eignung des vorgesehenen Baumaterials prüfen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    PVC-Fassade in Verzinkerei: Ingenieur muss Eignung des Materials prüfen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planer muss die Eignung des vorgesehenen Baumaterials prüfen! (IBR 2015, 152)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10

    Architektenhaftung: Verschulden bei Übernahme einer von einem Fachunternehmen mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Beratung durch ein Unternehmen erfolgt, das Spezialkenntnisse besitzt, die denen des Architekten überlegen sind, und wenn für die Lösung einer bestimmten Spezialaufgabe ein selbständiger Beratungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Spezialunternehmen zustande kommt (OLG München, BauR 2011, 1197).

    Dabei darf er allerdings nicht den werbenden Ausführungen des Unternehmens, das seine Produkte als geeignet anpreist, blind vertrauen (OLG München, BauR 2011, 1197).

    Auch wenn den Beklagten zu 2) nicht die Pflicht traf, durch kostenaufwändige labortechnische Untersuchungen selbst die Eignung des Materials zu überprüfen, standen ihm doch mehrere weitere Wege offen, um den aus der Sonderanfertigung der Platten (Blaueinfärbung) resultierenden Risiken sachgerecht zu begegnen und dadurch seinen Pflichten als Planer nachzukommen: Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hätte der Beklagte zu 2) die Auftraggeberin auf die bestehende Ungewissheit hinweisen müssen und zugleich vorschlagen können, von dem Materialhersteller eine haftungsrechtlich verbindliche Garantieerklärung einzufordern, wie dies in dem von dem Beklagten zu 2) in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts München (BauR 2011, 1197) geschehen war und zur Verneinung der Haftung des Architekten geführt hatte.

  • BGH, 30.10.1975 - VII ZR 309/74

    Neuartige Baustoffe und Baukonstruktionen: Pflichten des Architekten

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14
    Ihn trifft jedenfalls dann kein Verschulden, wenn er sich zur Lösung einer bestimmten Spezialaufgabe an ein Unternehmen wendet, das sich hierauf besonders eingerichtet hat und wenn für ihn kein triftiger Grund besteht, den Spezialkenntnissen und Erfahrungen dieses Unternehmens zu misstrauen (BGH, MDR 1976, 214).

    Wollte man von ihm auch dann noch verlangen, dass er nur solches Material verwendet, das sich bereits seit Jahren in der Praxis bewährt hat, wäre der Einsatz neuer Werkstoffe niemals möglich (BGH, MDR 1976, 214).

  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 170/90

    Verjährung bei Käuferansprüchen aus Auskunftvertrag mit Drittem

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14
    Entscheidend kommt es darauf an, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Schluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1011).

    In dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegenden Fall (NJW-RR 1992, 1011) hatte sich der Endabnehmer/Bauunternehmer zunächst an den örtlichen Baustoffhandel gewandt hatte, um unter anderem Auskunft über die Eignung des Baustoffs (Spachtelmasse für den Ausgleich von Unebenheiten einer Tennishalle) zu erhalten.

  • OLG Hamm, 28.01.2003 - 34 U 37/02

    Umfang der Hinweis- und Prüfungspflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14
    Dabei entfällt die Prüfungspflicht des Auftragnehmers im Allgemeinen, wenn der Auftraggeber einen Fachplaner oder Bauleiter bestellt hat, bei dem auf dem in Betracht kommenden Gebiet ein gegenüber dem Kenntnisstand des Auftragnehmers höheres Fachwissen vorauszusetzen ist (vgl. OLG Hamm, BauR 2003, 1052).
  • OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03

    Muss Auftragnehmer klüger als der fachkundige Auftraggeber sein?

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14
    Dies gilt insbesondere, wenn das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis auf der Planung von Sonderfachleuten beruht, die sich im Bewusstsein einer Problematik für eine bestimmte Art der Leistungsausführung entschieden haben (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 14. August 2009, 6 U 39/03, zitiert nach JURION).
  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14
    Wird sie dennoch erhoben, hat sie lediglich klarstellende Funktion (vgl. BGH, NJW 2009, 60).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14
    Eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (vgl. BGH, NJW 2010, 3226).
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 65/06

    Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14
    Insofern hat der Architekt grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihm Gelegenheit gegeben wird, den Mangel des Bauwerks zu beseitigen (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 260).
  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06

    Inanspruchnahme eines Architekten wegen Bauleitungsfehlern bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14
    Der Architekt und der Unternehmer sind im Umfang ihrer Haftung Gesamtschuldner (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 176), hier also wegen der Kosten der Mängelbeseitigung.
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14
    Insofern ist die Feststellungsklage auch begründet, weil der Eintritt eines weiteren Schadens, für den der Beklagte zu 2) einzustehen hat, somit wahrscheinlich ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1256).
  • OLG Celle, 02.06.2010 - 14 U 205/03

    Mithaftung des Bauherrn für Versäumnisse des Architekten bei der Bauaufsicht;

  • BGH, 28.02.1991 - VII ZR 171/90

    Verjährungsunterbrechung durch Beweissicherungsverfahren trotz Geltung der VOB/B

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

  • BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01

    Voraussetzungen der Hinweispflicht des Werkunternehmers

  • OLG Stuttgart, 27.10.2009 - 12 U 76/09

    Schadensersatz wegen Beratungsfehler: Zustandekommen eines Beratungsvertrages im

  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 284/80

    Sorgfaltspflichten des Architekten

  • KG, 28.01.2008 - 12 U 50/07

    Berufungsverfahren: Grenzen des Prüfungsumfangs des Berufungsgerichts

  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 21 U 188/94
  • OLG Dresden, 28.07.2016 - 10 U 1106/14

    Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten müssen besonders intensiv überwacht werden!

    Der Architekt handelt schuldhaft, wenn er bei vorhandenen Zweifeln sich nicht vergewissert, dass der von ihm verfolgte Zweck auch zu erreichen ist (BGH, Urteil vom 30.10.1975 - VII ZR 309/74 - BauR 1976, 66; BGH, Urteil vom 29.06.1981 - VII ZR 284/80 - BauR 1981, 1028, juris Rn. 18; OLG Naumburg, Urteil vom 01.10.2014 - 12 U 18/14 - juris Rn. 55; OLG München, Urteil vom 22.02.2011, a.a.O.; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1989 f., 1994).
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